Wie lange bleibt der Keller offen?
Der Keller wird 1 Jahr offen sein. 2 Monate vor Ablauf wird eine Umfrage gestartet ob die Mitglieder um 1 Jahr verlängern wollen/werden.
Ändert sich was an den Richtlinien?
Es ändert sich Grundsätzlich nichts an der Nutzung des Kellers . Die alte Regelung bleibt in Kraft wie gehabt.
Was geschieht mit meinem Guthaben welches ich in dem Jahr nicht aufgebraucht habe?
Das Guthaben kann nicht in ein neues Mietgliederjahr übernommen oder rückgefordert werden und verfällt somit
Was geschieht wenn mein Guthaben aufgebraucht ist?
Es sind die Beiträge wie in den Buchungen vor Ort zahlbar
Wie werden die Guthaben verrechnet?
Es wird Jeweils 1 Benutzung abgebucht bei demjenigen der die Buchung vornimmt
Wie ist das wenn ich mit Gästen oder Mitgliedern buche?
Es wird dem Bucher 1 Credit im wert von F. 35.– angerechnet. Für die zusätzlichen Gäste/Mitglieder wird die Differenz aufgerechnet wie in der alten Regelung gelistet und vor Ort bezahlt.
Bsp. 1 Stunde 2 Nutzer sind Fr. 60.– .Davon werden dem Bucher 35.- angerechnet/abgebucht und die Differenz von Fr. 25.- sind vor Ort zu begleichen
Bsp. 1 Stunde ganzer Keller sind Fr. 100.–.Davon werden dem Bucher 35.– angerechnet/abgebucht und die Differenz von Fr. 65.- sind vor Ort zu begleichen
Bsp. 2 Sunden 2 Nutzer sind Fr. 120.–. Davon werden dem Bucher 2 x 35.– angerechnet/abgebucht und die Differenz von Fr. 50.– sind vor Ort zu begleichen
News
Etwaige Änderungen/Mitteilungen werden an der Innentüre direkt angeschlagen
